Hinweis für ausländische Käufer
Die Mehrwertsteuer wird lediglich auf die Provision und damit auf die Inlandsdienstleistung erhoben. Bei einem Gesamtwarenwert ab € 1000,00 ist die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll zwingend erforderlich.
Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld und Losgebühr) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird.